Da die Übergangszeit nach dem Austritt Großbritanniens aus
der EU am 31. Dezember endet, könnten die Projektbegünstigten des Nordseeprogramms
Fragen zu den Auswirkungen auf Projekte haben, die bis 2021 und darüber hinaus
andauern.
Wie im Austrittsabkommen vereinbart, können Projekte in
diesem Programmzeitraum wie geplant weitergeführt werden - auch solche, deren
Umsetzung nach 2020 fortgesetzt wird. Britische Lead Beneficiaries können im
Rahmen der aktuellen Programmregeln immer noch Änderungen an ihrem Projekt
vornehmen und britische Begünstigte sind berechtigt, sich während dieser
Programmperiode um weitere Fördermittel zu bewerben.
In Zusammenarbeit mit der britischen Regierung haben wir einige
Fragen und Antworten zu praktischen Aspekten in Bezug auf Projektmanagement, -durchführung
und -berichterstattung formuliert. Die aktualisierten Q&A finden Sie hier.