Call 10 - Nächster Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen (1.Antragsstufe)
Call 10 - Nächster Aufruf zur Einreichung von Interessensbekundungen (1.Antragsstufe)
Federico Rostagno/shutterstock.com
Es ist wieder soweit: Die
nächste Möglichkeit zur Einreichung von Interessensbekundungen (1. Antragsstufe)
haben Sie im 10.Call des Interreg
Nordseeprogramms in der Zeit vom 2.
Januar bis 8. April 2019. Während dieser Zeit können Sie Ihren Antrag im Online-Monitoring System (OMS) des Programms bearbeiten.
Das Verfahren ist einfach:
Erstellen Sie einfach einen kostenlosen Account im OMS, klicken Sie sich durch
bis zu dem Formular für Interessensbekundungen und geben Sie die notwendigen
Details ein. Während Sie das Formular ausfüllen Sie können Ihren Entwurf
jederzeit speichern.
Wir empfehlen Ihnen so schnell
wie möglich mit der Ausarbeitung Ihrer Interessensbekundung zu beginnen, sodass
Ihnen genug Zeit bleibt eine überzeugende Präsentation Ihrer Ideen anzufertigen.
Das Einreichen Ihrer Interessensbekundung ist ein einfacher, aber
obligatorischer Schritt für Ihren Antragsprozess.
Wenn Ihr Projekt unter die
Priorität 3 fällt (mit Themen wie Klimaanpassung, maritime Raumplanung und
Ökosystemmanagement), lesen Sie bitte den Artikel zum Status der Finanzierung.
Die Themen der 4 Prioritäten des
Nordseeprogramms
Alle durch das Nordseeregion-Programm finanzierten Projekte gehören zu
einem der Prioritäten,die eine breite
Palette von Themen abdecken. Unter den folgenden Prioritäten können Sie Ihren
Antrag stellen:
Priorität 1. Wirtschaftswachstum
Etablierung
von Wissenspartnerschaften
Innovationsförderung
und intelligente Spezialisierung
Umweltverträglicher
regionaler Güter- und Personenverkehr Mehr Informationen
Was für eine Antragstellung wichtig
ist zu beachten:
Um einen erfolgreichen Antrag zu stellen sollten Sie klar herausstellen,
warum Ihre Projektidee wichtig ist. Welchen Herausforderungen und Chancen
begegnet Ihre Projektidee? Was ist neu oder innovativ an Ihrer Idee und wie
ergänzt sie andere verwandte Initiativen? Da Projekte in der Nordseeregion
transnational sind, müssen Sie auch erklären, warum Ihr Projekt eine transnationale
Dimension benötigt. Wir empfehlen Ihnen zu bedenken, dass die Gutachter keine Experten auf
Ihrem Gebiet sind und dennoch die zentrale Idee Ihres Projekts verstehen
müssen. Obwohl Ihr Fachwissen für die Umsetzung des Projekts von entscheidender
Bedeutung ist, sollten Sie versuchen, Fachjargon zu vermeiden und stattdessen
Ihre Idee so einfach wie möglich im Antragsformular zu präsentieren.
Unterstützung bei der
Vorbereitung:
Sie können die Projektberater des Programmsekretariats bezüglich
des Inhaltes Ihrer Bewerbung bis zu drei Wochen vor der Abgabefrist
konsultieren. Danach kann das Programmsekretariat nur noch technische Fragen
beantworten. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich jederzeit an das deutsche Beratungsnetzwerk zu wenden.
Um
möglichst erfolgreich bei der Ausarbeitung Ihrer Interessensbekundung
zu sein, empfehlen wir Ihnen die Anleitungen und Dokumente auf der
Website des
Programmsekretariats zu konsultieren. Da das Programmsekretariat die
Anleitungen ständig aktualisiert, haben wir an dieser Stelle auf eigene
Verlinkungen
verzichtet. Hier gelangen Sie zu den Dokumenten.
Weiteres Verfahren: Bevor Sie zum nächsten Schritt
übergehen und Ihren Vollantrag einreichen können, muss Ihre
Interessensbekundung vom Lenkungsausschuss genehmigt werden. Vollanträge, die
nicht auf genehmigten Interessensbekundungen basieren, werden abgelehnt werden.
Die Genehmigungsrate für Vollanträge ist hoch. Zwischen 70 % der Vollanträge sind zuletzt erfolgreich gewesen. Der Lenkungsausschuss wird im
Juni 2019 über die eingegangenen Anträge entscheiden.