Call 8 ist nur für Interessensbekundungen geöffnet
Das Online Monitoring System ist für Sie vom 29. Juni 2018 bis zum 12. Oktober 2018
geöffnet , damit Sie Ihre Interessensbekundung einreichen können.
Sie können die Projektberater des Programmsekretariats bezüglich
des Inhaltes Ihrer Bewerbung bis zu drei Wochen vor der Abgabefrist
konsultieren. Danach kann das Programmsekretariat nur noch technische Fragen
beantworten, aber natürlich können Sie weiterhin die Projektberater kontaktieren.
Das Verfahren ist einfach: Erstellen Sie einfach einen
kostenlosen Account, klicken Sie sich durch bis zu dem Formular für
Interessensbekundungen und geben Sie dienotwendigen Details ein. Während Sie
das Formular ausfüllen Sie können Ihren Entwurf jederzeit speichern.
Wir empfehlen Ihnen so schnell wie möglich mit der
Ausarbeitung Ihrer Interessensbekundung zu beginnen, sodass Ihnen genug Zeit
bleibt eine überzeugende Präsentation Ihrer Ideen anzufertigen. Das Einreichen
Ihrer Interessensbekundung ist ein einfacher, aber obligatorischer Schritt für
Ihren Antragsprozess.
Weiteres Verfahren: Bevor Sie zum nächsten Schritt
übergehen und IhrenVollantrag einreichen können muss Ihre Interessensbekundung
vom Lenkungsausschuss genehmigt werden. Vollanträge, die nicht auf genehmigten
Interessensbekundungen basieren, werden abgelehnt werden. Rechtzeitges
Einreichen Ihres Antrags ist entscheidend, wenn Sie eine Finanzierung Ihres
Projektes im kommenden Jahr anstreben.
Unterstützung für Call 8
Wir empfehlen sehr, dass Sie die folgenden Dokumente zur
Rate ziehen, bevor Sie Ihre Interessensbekundung einreichen.
Der Lenkungsaussschuss wird die endgültige Entscheidung über die eingereichten Interessensbekundungen in der Sitzung vom 11.-12. Dezember 2018 treffen. Anschließend werden Antragsteller über die Entscheidung informiert werden. Wenn der Lenkungsausschuss Ihren Antrag genehmigt erhalten Sie die Chance einen Vollantrag einzureichen ( zweite Antragsstufe).