In Call 1 und
Call 2 war bzw. ist das Einreichen einer Full Application (FA) in Form eines
einstufigen Antragsverfahrens, also ohne vorangegangener Expression of Interest
(EoI) möglich.
Diese Regelung
ist jedoch eine Ausnahme und findet ab Call 3 keine Anwendung mehr. Bei dem
zweistufigen Verfahren muss einer FA also eine genehmigte EoI vorangehen.
Auf Small Scale Projekte
findet diese Regelung keine Anwendung, hier bleibt das Verfahren einstufig.