Programm 2021-2027


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Nordseeprogramm 2021-2027 – Projektanträge für Call 3 können bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden!

Call 3 wurde am 17. April 2023 geöffnet. Projektanträge können bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. Hier die entsprechenden Optionen:

  • Full Applications (Projektanträge der zweiten Antragsstufe) können in allen vier Prioritäten (Robust & smart economies, Green transitions, Climate resilience, pollution & biodiversity, Better governance) eingereicht werden. Voraussetzung ist eine genehmigte Expression of Interest (Projektanträge der ersten Antragsstufe) oder eine in Call 2 abgelehnte Full Application.
  • Expressions of Interest können ausschließlich in Priorität 1 (Robust & smart economies) eingereicht werden.
  • Small-scale projects werden in den Prioritäten 1,3 und 4 zugelassen.  

Partnersuche

Sie haben eine Projektidee, suchen aber noch nach passenden Partnerinnen und Partnern in der Nordseeregion? Wenden Sie sich gerne an die Nationale Kontaktstelle (NCP), Frau Annika Rix (E-Mail: annika.rix@sk.hamburg.de; E-Mail: national-contactpoint@sk.hamburg.de).

Darüber hinaus können Sie auf der Partner-Plattform Ihr Projekt vorstellen und nach weiteren Akteuren suchen. Hier finden Sie zudem eine Übersicht aktueller Projektgesuche, an denen Sie sich beteiligen können. 

Projektberatung

Gerne unterstützen wir Sie in der Projektentwicklung. Die Länder- und Regionalvertreter:innen sowie die Nationale Kontaktstelle stehen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung. In Call 1 haben sich zudem länderübergreifende NCP-Konsultationen bewährt.

Zusätzlich stehen Ihnen Beratungen durch das Programmsekretariat in Viborg zur Verfügung. Dabei hat jede Programmpriorität eigene Berater:innen:

  • Priorität 1: Katerina Kring, Hans Wevers
  • Priorität 2: Jesper Jönsson & Marie Martin Kjærsgaard, 2.5: Peter Racz & Jenny Thomsen
  • Priorität 3: Peter Racz, Jenny Thomsen
  • Priorität 4: Anne Pintz, Katerina Kring, Hans Wevers

Programmgebiet

In der aktuellen Förderperiode ist das Nordseeprogramm von einem veränderten Programmgebiet charakterisiert:  

  • Das Vereinigte Königreich ist nicht mehr Teil des Programmgebiets
  • Die beiden nördlichsten norwegischen Regionen „Troms og Finnmark“ und „Nordland“ werden sich künftig ebenfalls nicht mehr am Programm beteiligen
  • Nord-Frankreich (Hauts-de-France, Normandie und Bretagne) wurde im Programmgebiet aufgenommen 
  • Das Programmgebiet in Flandern wurde erweitert, sodass nun ganz Flandern inkludiert ist
  • Das gesamte Gebiet der Niederlande (Erweiterung um vier Regionen) ist nun Bestandteil des Programmgebiets. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Prioritäten und Themen

Das Interreg-Programm für die Nordseeregion 2021-2027 finanziert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Förderung einer grünen und nachhaltigen Zukunft.

Die neue Förderperiode basiert auf vier Prioritäten, mit jeweils ein bis drei spezifischen Zielen und insgesamt drei Spotlight-Themen. Alle im Programm finanzierten Projekte müssen sich auf eine der Prioritäten beziehen und einem der spezifischen Ziele entsprechen. Empfehlenswert für Ihre Projektidee ist die zusätzliche Prüfung eines der Spotlight-Themen!

Nachfolgend finden Sie eine entsprechende Übersicht. Nähere Informationen finden Sie hier.


Fact Sheets

fs

Hier finden Sie deutsche Übersetzungen der zentralen Programmdokumente. Die maßgebende Programmsprache ist Englisch. Vor Antragsstellung sollten daher sämtliche Antragsunterlagen und Programmdokumente unbedingt im Original unter www.interregnorthsea.eu gelesen werden.

ACHTUNG: Dies gilt derzeit besonders, da es zahlreiche Updates und neue Dokumente gegeben hat. Fehlende Updates und Übersetzungen sind gekennzeichnet.

Der Antrag muss ebenfalls in englischer Sprache gestellt werden.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Fact Sheets in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Die aktuellsten und maßgeblichen Versionen finden Sie auf der internationalen Programmseite (in englischer Sprache). Bitte konsultieren Sie diese unbedingt in jedem Fall (insbesondere vor einer Antragstellung), da auf der Website des Programmsekretariats die aktuellsten Versionen der Originalprogrammdokumente zu finden sind. Bei den hier angebotenen deutschen Übersetzungen handelt es sich um eine zusätzliche Serviceleistung, die Ihnen den Einstieg erleichtern soll.