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FAQ / Förderbedingungen
Was wird gefördert?
Welche Kosten werden auf keinen Fall erstattet?
Welche Kosten werden auf keinen Fall erstattet?
Nicht förderfähig sind:
Ausgaben für Schuldzinsen.
Landkauf in einer Höhe von mehr als 10 % des Projektbudgets (15 % für Flächen in Randlage oder kontaminiertes Gelände). Ausnahmen können für Umweltschutz-Projekte gelten.
Umsatzsteuer (soweit Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt).
Kosten im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten.
Geschenke mit einem Wert von mehr als 50 Euro.
Wechselkursverluste.
Investitionen in die Luftfahrtinfrastruktur, es sei denn sie dienen dem Umweltschutz oder sehen Ausgleichsmaßnahmen vor.
Hilfe für Unternehmen gemäß „State Aid“.
Investitionen in die CO2-Verringerung bei extrem energieintensiven Industrieaktivitäten.
(s. auch
Fact Sheet 1
).