Nationale, regionale und kommunale
Körperschaften, Verbände und Kammern, Nichtregierungsorganisationen,
Forschungszentren, Hochschulen, Unternehmen und andere Einrichtungen aus dem Fördergebiet
des Nordseeprogramms können Anträge auf Förderung einreichen. In Ausnahmefällen
können sich auch Partner von außerhalb des Förderraums beteiligen (s. auch Fact
Sheet 18). Nur offizielle Partner eines genehmigten Projektes erhalten
Fördermittel.