Im Rahmen des Interreg - Programmes
werden EU - Gelder niemals im Voraus zur Verfügung gestellt, sondern immer nur
nachträglich erstattet (s. auch Fact Sheet 1).
Der federführende
Begünstigte des Projektes reicht alle 6-12 Monate einen Projekt- und
Finanzbericht ein, in welchem die Ausgaben aller Partner genau belegt werden
(und vorher durch unabhängige Prüfer kontrolliert wurden). Nach Prüfung der
Erstattungsfähigkeit werden 50 % der Ausgaben an den federführenden
Begünstigten erstattet und von ihm an die Projektpartner (und von einem Coordinating Partner an so
genannte Co-Beneficiaries) weitergeleitet.