Einnahmen,
z.B. in Form von Eintrittsgeldern, Verkaufserlösen o.ä. werden immer von den
Zuschüssen abgezogen (s. auch Fact Sheet 9). Die einzige Ausnahme ergibt sich
für private Partner, die im Rahmen von „State Aid“ – Regelungen teilnehmen (s.
auch Fact Sheet 16).